Flugausfälle und -verspätungen durch Streiks können für Reisende sehr ärgerlich sein. Trotzdem haben sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) Anspruch auf Entschädigung und Rückerstattung. Diese Verordnung regelt die Rechte der Passagiere bei Flugannullierungen, Verspätungen und Überbuchungen. Sie sieht eine Entschädigung von bis zu 600 Euro vor.
Bei Streiks des Airline-Personals können Passagiere unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung bekommen. Dies bestätigten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2018 und 2021. Die Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft für den Streik verantwortlich ist und Gegenmaßnahmen hätte ergreifen können. Betroffene Fluggäste haben nicht nur Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Sie haben auch Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung des Ticketpreises.
Fluggastrechte bei Flugannullierung und -verspätung durch Streik
Streiks führen oft dazu, dass Flüge annulliert oder stark verspätet werden. Passagiere fragen sich dann nach ihren Rechten und möglichen Entschädigungen. Es ist wichtig zu wissen, ob der Streik von Airline-Personal oder von Mitarbeitern am Flughafen und Fluglotsen kommt.
Anspruch auf Entschädigung bei Streik des Airline-Personals
Streiks von Piloten oder Kabinenpersonal gelten als normale Ereignisse für die Fluggesellschaften. Der Europäische Gerichtshof sieht sie als beherrschbare und vorhersehbare Ereignisse an. Airlines müssen dann alles tun, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu minimieren. Wenn sie das nicht schaffen, haben die Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Flugdistanz | Verspätung bei Ankunft | Entschädigungshöhe |
---|---|---|
bis 1.500 km | 3 Stunden oder mehr | 250 € |
1.500 km – 3.500 km | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
ab 3.500 km | 4 Stunden oder mehr | 600 € |
Ausnahmen: Außergewöhnliche Umstände entlasten Airlines
Streiks von Flughafenmitarbeitern wie Sicherheitspersonal oder Fluglotsen gelten als außergewöhnliche Umstände. Airlines haben dann keinen Einfluss darauf. Sie sind dann nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, müssen aber die Betreuung der gestrandeten Passagiere am Flughafen sicherstellen.
Ob es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, muss man prüfen. Es kommt darauf an, wie die Airline den Streik verhindern oder mildern konnte. Bei Unsicherheiten sollten sich Passagiere an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).
Ersatzbeförderung und Rückerstattung des Ticketpreises
Bei einem Flugstreik haben Reisende das Recht auf eine Alternative oder eine vollständige Rückerstattung. Große Fluggesellschaften wie Lufthansa und Ryanair sind dazu verpflichtet, angemessene Lösungen anzubieten. So sollen die Unannehmlichkeiten minimiert werden.
Recht auf anderweitige Beförderung zum Zielort
Bei Streik-Flugannullierungen können Passagiere eine Umbuchung auf einen Ersatzflug verlangen. Doch dies kann zu einem späteren Flugtermin führen, abhängig von der Verfügbarkeit. Eine andere Option ist die eigene Umbuchung oder Stornierung, die in solchen Fällen kostenfrei sein sollte.
Erstattung des Flugpreises innerhalb von 7 Tagen
Wenn Passagiere den Flug nicht antreten, erhalten sie den Flugpreis zurück. Die Fluggesellschaft muss den Preis innerhalb von 7 Tagen erstatten. Dies gilt für alle Fluggesellschaften, unabhängig von ihrer Größe oder Art.
Option | Beschreibung |
---|---|
Ersatzflug | Umbuchung auf einen alternativen Flug zum Zielort, abhängig von Verfügbarkeit |
Eigene Umbuchung | Kostenfreie Umbuchung des Fluges durch den Passagier selbst |
Stornierung | Kostenfreie Stornierung des Fluges durch den Passagier |
Ticketerstattung | Vollständige Rückerstattung des Flugpreises innerhalb von 7 Tagen |
Um ihre Rechte auf Ersatztransport oder Ticketerstattung durchzusetzen, sollten Passagiere schnell Kontakt zur Fluggesellschaft aufnehmen. Sie können so die für sie beste Option wählen.
Unterstützungsleistungen am Flughafen während des Streiks
Abhängig von der Wartezeit am Flughafen sind Airlines verpflichtet, gestrandeten Passagieren sogenannte Betreuungsleistungen anzubieten. Dazu gehören kostenlose Verpflegung in Form von Mahlzeiten und Getränken, die in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer des Aufenthalts stehen müssen. Zudem muss die Fluggesellschaft den Reisenden ermöglichen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu versenden, um Kontakt mit Angehörigen oder Geschäftspartnern aufzunehmen.
Sollte sich der Ersatzflug auf den nächsten Tag oder sogar später verschieben, ist die Airline dazu verpflichtet, eine Hotelübernachtung für die betroffenen Fluggäste zu organisieren. Dies beinhaltet nicht nur die Unterkunft selbst, sondern auch die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen. Sollte sich die Fluggesellschaft weigern, diese Leistungen zu erbringen, oder ist sie nicht erreichbar, haben Passagiere das Recht, sich eigenständig um eine angemessene Verpflegung und Unterkunft zu kümmern.
In solch einem Fall ist es wichtig, sämtliche Rechnungen und Quittungen aufzubewahren, um die entstandenen Kosten im Nachhinein von der Airline zurückfordern zu können.
Die von den Fluggesellschaften zu erbringenden Betreuungsleistungen umfassen zusammengefasst:
- Kostenlose Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)
- Möglichkeit zur Kommunikation (zwei Telefonate oder E-Mails)
- Hotelübernachtung bei mehrtägiger Verspätung
- Transfer zwischen Flughafen und Hotel
Wartezeit | Betreuungsleistungen |
---|---|
2 Stunden oder mehr (Kurzstrecke) 3 Stunden oder mehr (Mittelstrecke) 4 Stunden oder mehr (Langstrecke) |
Kostenlose Mahlzeiten und Getränke Zwei Telefonate oder E-Mails |
Ersatzflug am nächsten Tag oder später | Hotelübernachtung Transfer zwischen Flughafen und Hotel |
Passagiere sollten sich ihrer Rechte auf diese Unterstützungsleistungen bewusst sein und nicht zögern, sie bei der zuständigen Fluggesellschaft einzufordern. Im Falle einer Weigerung oder Nichterreichbarkeit der Airline ist es ratsam, eigenständig zu handeln und die Kosten anschließend zurückzuverlangen.
Fluggastrechte geltend machen: Vorgehen und Fristen
Bei Verspätungen oder Annullierungen durch Flugstreiks ist schnelles Handeln gefragt. Passagiere müssen bestimmte Schritte einhalten, um ihre Rechte durchzusetzen. So vermeiden sie, dass ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Erstattung verfallen.
Schriftliche Bestätigung des Verspätungsgrunds einholen
Erstmalig sollte die Airline den Grund für die Verspätung oder Annullierung schriftlich bestätigen. Dieses Schreiben kann als Beweis dienen, falls es zu Streitigkeiten kommt. Fluggastrechte-Portale wie Flightright bieten Musterschreiben an, die Fluggäste nutzen können.
Belege für zusätzliche Kosten aufbewahren
Bei zusätzlichen Kosten, wie für Verpflegung oder Hotel, ist es wichtig, alle Belege zu sammeln. Diese können später von der Airline zurückgefordert werden. Fluggastrechte-Apps, wie die von Flightright, bieten nützliche Tipps.
Verjährungsfrist von 3 Jahren beachten
Fluggäste haben in der Regel 3 Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Danach verjährt das Recht auf Entschädigung. Ein Online-Entschädigungsrechner kann die mögliche Ausgleichszahlung ermitteln. Bei Streitigkeiten kann eine Schlichtungsstelle eine außergerichtliche Einigung ermöglichen.
Besonderheiten bei Pauschalreisen während eines Flugstreiks
Ein Flugstreik kann Ihren Pauschalurlaub beeinflussen. In solchen Fällen ist der Reiseveranstalter für Lösungen verantwortlich. Er muss zusätzliche Kosten, die durch die Verspätung entstehen, übernehmen.
Reiseveranstalter als Ansprechpartner
Der Reiseveranstalter spielt bei Pauschalreisen eine Schlüsselrolle. Er kümmert sich um alternative Transportmöglichkeiten und trägt zusätzliche Kosten. Bei Nichtverfügbarkeit eines Ersatzfluges müssen Urlauber eine Übernachtungsmöglichkeit fordern.
Möglichkeit der Reisepreisminderung
Bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden durch den Streik haben Reisende ein Recht auf eine Minderung. Der Reisevertrag bleibt gültig.
Bei einer verspäteten Heimreise durch Streik haben Urlauber besondere Ansprüche. Der Reiseveranstalter kann die Kosten für bis zu drei Übernachtungen übernehmen. Dies hilft, die Wartezeit bis zum nächsten Rückflug zu überbrücken.
Tipp: Dokumentieren Sie alle Verspätungen und zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Discover Airlines Streik sorgfältig, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen zu können.
Fazit
Ein Flugstreik kann für Passagiere unangenehm sein, aber sie haben nach der EU-Verordnung weiterhin Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung. Bei Flugannullierungen und Verspätungen können sie finanzielle Entschädigungen erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Airlines in manchen Fällen nicht zur Entschädigung verpflichtet sind, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Um ihre Rechte durchzusetzen, sollten Reisende die Gründe für die Flugstörung schriftlich bestätigen lassen. Sie sollten alle Belege für zusätzliche Kosten aufbewahren. Pauschalreisende können bei ihrem Reiseveranstalter eine Preisminderung beantragen.
Bei Problemen bei der Durchsetzung der Fluggastrechte können Reisende sich an spezialisierte Dienstleister wenden. Diese übernehmen die Kommunikation mit den Fluggesellschaften und setzen die Ansprüche durch.