Umfinanzierung

Umfinanzierung

Umfinanzierung

Unter einer Umfinanzierung versteht man die Neuaufnahme eines Kredites, um einen anderen, bereits bestehenden Kredit damit abzulösen. Die Umfinanzierung wird daher auch als Umschuldung bezeichnet. Als häufigster Grund für eine Umschuldung sind niedrigere Zinsen bei einer anderen Bank, wodurch nicht selten einige Hundert Euro pro Jahr eingespart werden können.

Ob sich die Umfinanzierung lohnt, zeigt ein Kreditvergleich, bei dem Kreditnehmer den effektiven Jahreszins mit dem derzeitigen Finanzierungszins vergleichen sollten. Der effektive Jahreszins ist deshalb so wichtig, weil er neben den eigentlich zu zahlenden Nominalzinsen auch die Bearbeitungsgebühren widerspiegelt. Nur er gibt die tatsächlichen Kosten des Darlehens an und ist somit eine wahre Vergleichsgröße. Gerade dann, wenn die allgemeinen Marktzinsen sinken, ist auch mit günstigeren Darlehen zu rechnen.

Eine Umfinanzierung kann sowohl beim standardisierten Ratenkredit als auch bei einer Baufinanzierung erfolgen. Soll ein klassischer Ratenkredit umgeschuldet werden, ist dies häufig ohne großen Aufwand möglich. Zwar ist bei vielen Ratenkrediten in den ersten sechs Monaten der Laufzeit keine Kündigung möglich, danach kann der Kredit aber jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Darlehensbedingungen geben Aufschluss über die einzelnen Kündigungsfristen. Die Bank, die den neuen Kredit übernimmt, überweist dann zum jeweiligen Fälligkeitstermin die noch ausstehende Kreditsumme, der Kredit ist dann getilgt.

Weitere Verpflichtungen sind bei dieser Bank dann nicht mehr vorhanden. Da bei Ratenkrediten in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden, muss hier nichts beachtet werden. Zu den Serviceleistungen der Banken gehören in diesem Fall auch die Anfrage an die andere Bank bezüglich der Restsumme des Kredites sowie die gesamten Aufgaben, die mit der Ablösung verbunden sind. Hierzu genügt ein Auftrag des Kreditnehmers an seine Bank.

Bei Ratenkrediten werden die Zinsen bereits bei Abschluss des Kreditvertrages berechnet und auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens werden diese natürlich wieder verrechnet und dem Kreditnehmer gutgeschrieben. Gleiches gilt, wenn für den Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde. Für die restliche Darlehenslaufzeit wird auch hier der Beitrag erstattet. Hier erfolgt die Erstattung meist jedoch nicht direkt mit Ablösung des Darlehens, sondern per Überweisung aufs Girokonto.

Noch einfacher als beim Ratenkredit kann die Umschuldung eines Dispositionskredites oder eines Rahmenkredites vorgenommen werden. Bei beiden Darlehensarten existieren keine Laufzeiten, sodass eine Rückzahlung jederzeit durch einfache Überweisung des Geldbetrages möglich ist. Gerade bei diesen beiden Darlehen können Kreditnehmer durch eine Umfinanzierung in einen Ratenkredit viele Zinsen einsparen.

Etwas aufwändiger ist hingegen die Umfinanzierung eines Baufinanzierungsdarlehens. Diese Darlehen, die häufig als Annuitätendarlehen vergeben werden, können in den ersten zehn Jahren grundsätzlich nicht gekündigt werden. Sollte die Bank im Ausnahmefall dennoch einer Umfinanzierung zustimmen, müssen Kreditnehmer oft hohe Vorfälligkeitsgebühren leisten. Erst wenn die ersten zehn Jahre vorüber sind, kann auch dieser Kredit jederzeit gekündigt werden, allerdings mit einer Frist von sechs Monaten.

Weiterhin ist bei der Umschuldung einer Baufinanzierung zu beachten, dass die bereits eingetragene Grundschuld für die Bank an die andere Bank, die das Darlehen jetzt übernimmt, umgeschrieben werden muss. Diese Umschreibung muss grundsätzlich notariell erfolgen und ins Grundbuch eingetragen werden. Diese Kosten übernimmt in jedem Fall der Kreditnehmer selbst, auch wenn die Bank sich wiederum um die Abwicklung kümmert.

 

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